Mit Erreichen dieses Tauchabzeichens beweist du, dass du schon Tauchgänge selbstständig planen und durchführen kannst.
Voraussetzungen
Mindestalter:
16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich.
Ausbildungsstufe:
GDL *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15–25 Meter Tiefe.
Sonstiges:
- Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- AK „Orientierung beim Tauchen“
- AK „Gruppenführung“
- SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
- HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr
Die Kursgebühren findest du auf der Download-Seite.